Kündigung & Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Ihr Schutz vor unrechtmäßiger Kündigung

Eine Kündigung kann existenzbedrohlich sein – doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlungen oder Prüfung der Kündigungsfrist – ich stehe Ihnen zur Seite.

Kündigungsschutzklage einreichen

Innerhalb von 3 Wochen gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen.

Anspruch auf Abfindung
prüfen

Verhandlungen über eine faire Abfindung führen.

Kündigungsfrist &
Form prüfen

Arbeitgeber muss gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Fristen einhalten.

Aufhebungsvertrag prüfen

Nicht jeder Aufhebungsvertrag ist vorteilhaft – vorher beraten lassen!

Unzulässige Kündigungsgründe

Kündigung wegen Schwerbehinderung, während Schwangerschaft oder Elternzeit grundsätzlich unzulässig.

Arbeitslosengeld & Sperrzeit

Bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder bei Arbeitgeberkündigungen kann in bestimmten Fällen eine Sperrzeit vermieden werden.

So gehen Sie vor, wenn Sie gekündigt wurden

Ruhe bewahren & keine übereilten Entscheidungen treffen

Kündigung und Begründung sorgfältig prüfen lassen

Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutz-
klage einreichen

Verhandlungen über eine Abfindung professionell
führen

Sichere Übergänge für neue berufliche Möglichkeiten schaffen

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Besonders bei betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen gibt es oft Fehler, die zu einer Unwirksamkeit führen können. Eine schnelle juristische Prüfung kann Ihnen helfen, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren.

FAQs
Häufige Fragen zum Kündigungsschutz

Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach kann die Kündigung nicht mehr angefochten werden.

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht, außer es existiert ein Sozialplan. Aber oft können Abfindungen durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber durchgesetzt werden.

Die Frist richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, Tarifverträgen oder Ihrem Arbeitsvertrag. Ich prüfe, ob Ihr Arbeitgeber alle Vorgaben eingehalten hat.

Die Kosten werden individuell auf Anfrage ermittelt. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten – abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.