Kündigung & Kündigungsschutz für Arbeitgeber

Arbeitgeber - Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Eine Kündigung muss rechtlich wasserdicht sein, um teure Klagen und Abfindungszahlungen zu vermeiden. Ich unterstütze Sie als Arbeitgeber bei der korrekten Kündigung von Arbeitnehmern und helfe, rechtliche Fallstricke zu umgehen.

Kündigungsgründe prüfen & dokumentieren

Ordnungsgemäße Begründung für betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen.

Kündigungsfrist & Abmahnungen berücksichtigen

Ohne vorherige Abmahnung sind verhaltensbedingte Kündigungen häufig anfechtbar.

Fehlerfreie Betriebsratsanhörung

Betriebsrat muss ordnungsgemäß angehört werden, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Rechtssichere Formulierung der Kündigung

Schriftliche Kündigung mit Zustellungsnachweis.

Abfindungsstrategie entwickeln

Ggf. Verhandlung einer Abfindung zur Vermeidung langwieriger Prozesse.

Aufhebungsverträge als Alternative

Eine einvernehmliche Trennung kann oft der beste Weg sein.

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Eine wirksame Kündigung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sachlicher Kündigungsgrund, soweit das Kündigungsschutzgesetzt anwendbar ist: Betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe müssen nachweisbar sein.
Einhaltung der Kündigungsfrist: Gesetzliche oder vertragliche Fristen müssen eingehalten werden.
Betriebsratsanhörung: Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser ordnungsgemäß informiert werden.
Keine Diskriminierung: Kündigungen aus Gründen wie Schwangerschaft, Behinderung oder Krankheit sind unwirksam.

💡 Eine fehlerhafte Kündigung kann teuer werden! Lassen Sie sich vorab beraten, um Abfindungen und Klagen zu vermeiden.

FAQs
Häufige Fragen zum Kündigungsschutz

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie:

  • Formfehler enthält (z. B. mündliche Kündigung, fehlende Unterschrift).
  • Ohne Anhörung des Betriebsrats erfolgte (falls vorhanden).
  • Auf diskriminierenden Gründen basiert (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung).

Durch korrekte Dokumentation der Kündigungsgründe, Einhaltung der gesetzlichen Fristen und gegebenenfalls eine Betriebsratsanhörung. Ich unterstütze Sie dabei, eine rechtssichere Kündigung auszusprechen.

Nein, eine Abfindung ist nur verpflichtend, wenn sie in einem Sozialplan vereinbart ist. Allerdings kann eine freiwillige Abfindung helfen, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Ja! Besonders, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, stehen die Chancen für eine Kündigungsschutzklage oft gut.

Die Kosten für die Beratung und Unterstützung werden individuell auf Anfrage ermittelt. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese häufig die Kosten – abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.