Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz

Gleichbehandlung durchsetzen- Recht auf eine faire Behandlung am Arbeitsplatz

Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz können gravierende psychische und berufliche Folgen haben. Niemand muss sich unfair behandeln lassen! Ob gezielte Schikanen, ungleiche Bezahlung oder ungerechtfertigte Benachteiligung – ich stehe Ihnen zur Seite und unterstütze Sie rechtlich und strategisch, um Ihre Situation zu verbessern.

Schutz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Diskriminierung ist gesetzlich verboten, Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschwerderecht beim Arbeitgeber

Sie können eine Beschwerde einreichen, der Arbeitgeber muss reagieren.

Anspruch auf
Schadensersatz

Diskriminierte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung.

Unterlassungsanspruch gegen Mobbing

Mobbing-Opfer können verlangen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift.

Kündigungsschutz bei Diskriminierung

Eine Kündigung aus diskriminierenden Gründen ist unwirksam.

Betriebsrat
einbeziehen

Betriebsrat kann Mobbingfälle prüfen & Maßnahmen fordern.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Dokumentation führen: Notieren Sie Vorfälle, Daten & Zeugen.

Gespräch mit Vorgesetzten oder Betriebsrat suchen.

Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen.

Falls keine Besserung eintritt: Rechtliche Schritte prüfen.

Schadensersatz & Unterlassungsklage durchsetzen.

Was zählt als Mobbing oder Diskriminierung?

Mobbing: Systematische, über einen längeren Zeitraum wiederholt auftretende Schikanen, Ausgrenzungen, Drohungen oder ständige Kritik, die Ihre Arbeitsleistung oder Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen.

Diskriminierung: Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Mobbing und Diskriminierung zu ergreifen.

FAQs
Häufige Fragen zu Mobbing & Diskriminierung

Mobbing liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert, ausgegrenzt oder beleidigt wird, sodass seine Arbeitsleistung oder Gesundheit leidet.

Sie können sich beim Arbeitgeber beschweren, den Betriebsrat oder eine Antidiskriminierungsstelle einschalten oder gerichtlich gegen die Diskriminierung vorgehen.

Nein! Eine Kündigung aufgrund einer berechtigten Beschwerde wegen Diskriminierung oder Mobbing ist unwirksam.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Tut er das nicht, kann er haftbar gemacht werden.