Unterhalt

Anspruch auf Unterhalt – Ihre Rechte durchsetzen

Nach einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wer wem Unterhalt zahlen muss und in welcher Höhe. Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen oder unrechtmäßige Forderungen abzuwehren.

Kindesunterhalt berechnen & durchsetzen

Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle prüfen & sichern.

Trennungsunterhalt & nachehelicher Unterhalt

Klärung der finanziellen Ansprüche nach der Trennung.

Unterhaltspflicht & Berechnung

Wie wird der Unterhalt berechnet? Was zählt zum relevanten Einkommen?

Unterhaltsreduktion oder Befreiung

Ist eine Herabsetzung oder Befreiung möglich?

Unterhalt für volljährige Kinder

Wann endet die Unterhaltspflicht nach der Ausbildung?

Elternunterhalt & Pflegekosten

Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen & wie kann man sich schützen?

Wie setzen Sie Ihre Unterhaltsansprüche durch?

Einkommen & Lebenssituation dokumentieren


Unterhaltsberechnung prüfen



Anspruch zunächst außergerichtlich und falls notwendig gerichtlich geltend machen

Falls nötig: Anpassung oder Reduzierung des Unterhalts beantragen

Schnelle Klärung spart Kosten & reduziert Streitigkeiten

Welche Unterhaltsarten gibt es?

Unterhalt kann in verschiedenen Formen bestehen:

Kindesunterhalt – Für minderjährige & volljährige Kinder, abhängig vom Einkommen der Eltern.

Ehegattenunterhalt – Trennungsunterhalt während der Trennung & nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung.

Elternunterhalt – Wenn Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen.

💡 Unterhalt ist oft ein Streitpunkt – eine rechtzeitige Klärung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen!

FAQs
Häufige Fragen zum Unterhalt

Bis zur Volljährigkeit oder darüber hinaus, falls das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet.

Er hängt vom Einkommen beider Partner, der individuellen Bedürfnissen ab.

Ja, bei Änderung der finanziellen Situation kann eine Anpassung (Erhöhung oder Reduzierung) beantragt werden.

Nur, wenn das eigene Einkommen eine gewisse Grenze übersteigt. Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann ein gerichtlicher Titel erwirkt und Lohn gepfändet werden.