Familienrecht

Kompetenz in allen Aspekten des Familienrechts

Familienrecht

Neben der klassischen Scheidung sind insbesondere Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht Gegenstand der familienrechtlichen Beratung in unserer Kanzlei. Auch vor oder während der Ehe kann es ratsam sein, sich beim Abschluss eines Ehevertrags anwaltlich begleiten zu lassen. Ich unterstütze Sie mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen in den oftmals schwierigen Situationen außergerichtlich und vor Gericht.

Tätigkeitsschwerpunkte

Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und beinhaltet im Wesentlichen alle Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienangehörigen untereinander und gegenüber Dritten regeln. Weiterhin zählen dazu noch die Vormundschaft, die Pflegschaft und das Betreuungsrecht. Eines der zentralen und umfassend geregelten Themen im Familienrecht ist das Eherecht.  Das Familienrecht regelt die mit der Eheschließung einhergehenden Rechte und Pflichten der Ehegatten sowie auch die Aufhebung oder die Scheidung einer Ehe und die jeweiligen rechtlichen Folgen, die im Familienrecht daran anknüpfen wie beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Ausgleichsansprüche. Des Weiteren finden sich auch Regelungen zum Verlöbnis, sowie zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Familienrecht. Die Beliebtheit von Eheverträgen nimmt ebenfalls zu, zwecks der Sicherung der eigenen finanziellen Interessen innerhalb der Ehe und nach einer etwaigen Scheidung.

Als weiteren großen Themenkomplex regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind wie z.B. die Abstammung des Kindes (Mutterschaft und Vaterschaft), das Sorgerecht oder die Unterhaltsverpflichtungen.

Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht sind regelmäßig folgende Bereiche:
 

  • Scheidung
  • Ehevertrag
  • Getrenntleben
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Abstammung:
    Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung
  • Adoption
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht

Ihre Anwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Viola Stadler ist erfolgreiche Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Familienrecht und ist Rechtsanwältin seit 2013. Frau Stadler hat Berufserfahrung als Syndikusrechtsanwältin und konnte ihr Fachwissen in verschiedenen Wirtschaftsrechtskanzleien in Frankfurt am Main erweitern.

Sie berät ihre Mandanten bei allen familienrechtlichen Fragen und Problemen.

Viola Stadler

Viola Stadler

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Familienrecht

Scheidung, Unterhalt, Hausrat und Vermögen, Ehewohnung, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz, Güterrecht,Sorge- und Umgangsrecht etc.

Vorteil einer ehevertraglichen Vereinbarung gleich zu Beginn der Ehe ist, dass individuelle, auf die Bedürfnisse der beiden Partner abgestimmte Regelungen getroffen werden können und man sich nicht dem späteren ungewissen Rechtsspruch eines Richters unterwerfen muss. Gerade die gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Regelungen bergen viele Ungewissheiten und werden oftmals von beiden Ehepartnern als unangemessen empfunden. Zu empfehlen ist der Abschluss eines Ehevertrages allgemein dann, wenn die Vermögensverhältnisse ungleich sind, bereits erhebliches Vermögen bei Eheschließung vorhanden ist oder aber bereits Schulden bestehen.

 

Nicht miteinander verheiratete Paare haben grundsätzlich nach Trennung keinen wechselseitigen Unterhaltsanspruch. Sie können einen solchen Unterhaltsanspruch jedoch durch Vereinbarung schaffen. Ist aus der Partnerschaft ein gemeinsames Kind hervorgegangen und wird dieses Kind nur von einem Elternteil betreut, dann kann – sofern der betreuende Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, einer Berufstätigkeit nachzugehen – auch ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegen den anderen Elternteil in Betracht kommen. So hat die Mutter oder der Vater eines nichtehelichen Kindes beispielsweise grundsätzlich jedenfalls für 3 Jahre ab Geburt des Kindes einen Unterhaltsanspruch, wenn sie/er aufgrund der erforderlichen Kinderbetreuung nicht berufstätig ist. Ob darüber hinaus Unterhaltsansprüche bestehen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.